Wichtige Information: Anpassung der Mitgliedsbeiträge und Kündigungsfristen ab 01.07.2026

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Liebe Mitglieder,

wie auf unserer vergangenen Mitgliederversammlung beschlossen, wurden die Mitgliedsbeiträge mit Wirkung zum 1. Juli 2026 angepasst.

Uns haben dazu in den letzten Tagen einige Fragen bezüglich eines möglichen Sonderkündigungsrechts erreicht. Hierzu möchten wir euch transparent informieren:

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung?

  • Nein. Im deutschen Vereinsrecht gibt es kein automatisches Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen.
  • ⁠Ein solches Recht existiert nur, wenn es ausdrücklich in der Vereinssatzung verankert ist.
  • ⁠Da die Satzung des Rumelner TV eine solche Regelung nicht enthält, gibt es bei uns kein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Beitragsanpassung.

Welche Kündigungsfristen gelten stattdessen?

  • Für Austritte gilt die reguläre Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende.
  • ⁠Die Kündigung muss schriftlich bei unserer RTV-Geschäftsstelle eingereicht werden.

Wichtige Ausnahme:

Diese Frist gilt nicht für die abgeschaffte Regelung „Zwangsmitgliedschaft Erwachsener wegen Kind unter 6 Jahren“. In diesem speziellen Fall ist der Austritt des Erwachsenen bereits flexibel zum 1. Juli 2026 möglich.

Wir danken euch für euer Verständnis und eure Treue zum Verein. Die Anpassung der Beiträge stellt sicher, dass wir auch in Zukunft unser breites sportliches Angebot und unsere Vereinsarbeit in gewohnter Qualität für euch aufrechterhalten können.

Mit sportlichen Grüßen
Der Vorstand
Rumelner TV